Leistungen

Warum Pflegedienst Vollmond?

Wer kümmert sich um Sie oder ihre Angehörigen im Falle einer Pflegebedürftigkeit, wenn Sie Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigen?


Wer nimmt dabei Rücksicht auf Ihre individuelle religiös oder kulturell geprägte Lebensweise?


Wird man Ihre Sprache verstehen?


Wie und wo kann man einen Pflegegrad beantragen?


Wussten Sie, dass die Krankenkasse, Pflegekasse sowie das Sozialamt sich an den Pflegekosten beteiligen oder sogar ganz übernehmen?


Wie kann ich in meiner vertrauten Umgebung betreut werden und meine Selbstständigkeit bestmöglich erhalten?



Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstgespräch, denn wir vom Pflegedienst Vollmond haben es uns zur Aufgabe gemacht, diese Probleme anzugehen und sie bestmöglich und zufriedenstellend zu lösen.


  • Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

    Die Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegebedürftige - welche ausschließlich Geldleistungen in Anspruch nehmen - verpflichtend.


    Die Beratung ist für Sie immer kostenlos.


    Gerne beraten wir Sie in Ihrem häuslichen Umfeld.

  • Hauswirtschaft

    Die sogenannte hauswirtschaftliche Versorgung umfasst sämtliche Handlungen , die im Haushalt einer kranken oder pflegebedürftigen Person erledigt werden müssen und zu denen diese nicht eigentständig in der Lage sind.


    Vorrangig sind dies:


    - das Einkaufen von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen

     

    - das Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten


    - die Reinigung der Wohnung


    - Wechseln und Waschen von Kleidung und Textilien


    - Geschirrspülen und vieles mehr

  • Grundpflege nach SGB XI

    Die Grundpflege beinhaltet Hilfeleistungen bei Mobilität, wie die Hilfe beim Aufstehen, Lagern, dem Zubettgehen oder beim Treppensteigen. 


    Hilfeleistungen im Bereich der Körperpflege, beim Waschen, Duschen, Baden, sowie die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.

  • Behandlungspflege nach SGB V

    In der Behandlungspflege geht es um die wichtigste medizinische Versorgung, wie z.B. Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Wundversorgung, Injektionen, das Anlegen von Kompressionsverbänden und die Medikamentengabe.


    Die Behandlungspflege muss ärtzlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. 

  • Leistungen über das Sozialamt

    Hilfe zur Pflege leistet das Sozialamt für Menschen, die pflegebedürftig sind, aber keinen Anspruch auf Leistungen gegenüber der Pflegeversicherung haben oder der Pflegegrad nicht den gesamten Bedarf abdecken kann.


    Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Ihre eventuellen Ansprüche.

  • Verhinderungspflege

    Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Bei Krankheit oder Urlaub der  Pflegeperson, kann sich die Pflegeversicherung an den nachgewiesenen Kosten einer Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege zu Hause beteilligen. 


    Vereinbaren Sie hierzu einen kostenlosen Beratungstermin.

  • Antragsstellung Pflegegrad

    Ob jemand pflegebedürftig ist, bemisst sich an den körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen, die die Selbstständigkeit im Alltag erschweren.


    Je schwerer die Einschränkungen, desto höher der Pflegegrad.


    Die verschiedenen Pflegegrade (1-5) gewährleisten, dass bereits für erste kleine Einschränkungen Leistungen in Anspruche genommen werden können. 


    Welcher Pflegegrad vorliegt, wird bei einer Begutachtung durch einen Gutachter ermittelt.


    Bevor die Begutachtung stattfindet, muss ein Erstantrag gestellt werden. Erst wenn dieser bei der Pflegekasse eingegangen ist, kommt ein unabhängiger Gutachter des Medizinisches Dienstes zu einem vereinbarten Termin vorbei, um die Begutachtung vorzunehmen.


    Gerne sind wir bei der Beantragung eines Pflegegrades behilflich und unterstützen Sie. 

Kostenloser Beratungstermin

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