Islamische Pflege

Familien mit Migrationshintergrund sind bei der Pflege der Angehörigen meistens doppelt belastet. Die unterschiedliche Muttersprache und kulturell sowie religös geprägte Vorstellungen von Krankheit und Behinderung können dazu führen, ds diese Familien sich nicht ausreichend unterstützt fühlen.


Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, hauptsächlich genau diese Familien zu beraten und zu unterstützen.

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Pflegendes Personal


  • Beratungsgespräch

    Bei unseren Beratungsgesprächen nehmen jeweils ein Mann und eine Frau teil. Sollte es zu einem Pflegevertrag kommen, wird selbstverständlich nur geschlechtsspezifisch gepflegt. 

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    Wir legen gesteigerten Wert darauf, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen, die ansonsten aufgrund der Sprache auf dem Arbeitsmarkt keine großen Chancen haben. 


    Selbstverständlich legen auch wir Wert darauf, dass eine einfache Kommunikation in der deutschen Sprache stattfinden kann. Noch wichtiger ist für uns allerdings, die jeweilige Muttersprache, denn für die meisten unserer Klienten ist es wichtig sich in ihrer jeweiligen Muttersprache zu unterhalten.


    Was bei anderen Arbeitgebern oft zum Nachteil ausgelegt wird, ist bei uns eher ein großer Vorteil. 

  • Kleidung

    Unsere Pflegerinnen und Pfleger sind stets sauber und schön gekleidet. Sie bedecken bestimmte Körperbereiche, die sie aufgrund der veranlagten Schamhaftigkeit bedecken möchten.


     Klassische Arbeitskleidung gibt es bei uns nicht. 

  • Verhalten in der Wohnung

    Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziehen vor dem Betreten der häuslichen Umgebung die Schuhe aus.

Patientinnen und Patienten


  • Grund- und Körperpflege

    • Die Grundpflege am Waschbecken muss unter fließendem Wasser erfolgen.
    • Duschen ist nach den üblichen Pflegestandarts durchzuführen
    • Reinigungsbäder (z.B. Vollbad) werden grundsätzlich abgelehnt. Bei ärztlich angeordneten Bädern sollte dem Klienten die Möglichkeit gegeben werden,sich vorher und nachher zu duschen.
  • Intimpflege

    • Die Intimpflege wird mit der linken Hand vollzogen. Auch hier ist fließendes Wasser zu verwenden.
    • Soweit der Patient diese nicht selbst durchführen kann, wird ggf. unter Hilfenahme eines Kruges diese verrichtet.
  • Ausscheidungen

    Hierbei wird besonders die Wahrung der Intimsphäre beachtet.


    Moslime sind es gewohnt, im Bad ein Gefäß mit Wasser vor zu finden. Diese dient zur Waschung des Intimbereiches nach dem Toilettengang, ebenso wird eine Waschung nach dem Stuhlgang vollzogen. Dieser wird ebenso mit der linken Hand durchgeführt. 


    Sollte eine Inkontinenz vorliegen so ist ein häufiges Waschen, Umziehen und evtl. Wechseln der Bettwäsche nötig. Nur so ist der Mensch würdig, seine religiösen Pflichten zu erfüllen. 

  • Kleidung

    Männer

    Ein Herrenschlafanzug gilt als gesellschaftsfähig


    Frauen

    Die Kleidung sollte weit und knöchellang sein.



  • Mahlzeiten

    • Vor und nach dem Essen werden die Hände gewaschen 
    • Mahlzeiten mit Schweinefleisch oder nicht Halal-Speisen werden nicht zubereitet
    • Bei der Zubereitung von Mahlzeiten wird selbstverständlich auf die Zutaten geachtet.
  • Gebete

    • vor den täglichen 5 Gebeten wird der Gläubige sich dem Ritual der religösen Waschung unterziehen.
    • Zum Gebet wird ein ruhiger Ort und ein Gebetsteppich oder andere saubere Textile benötigt.
  • Sterben

    • Ein Sterbender darf niemals allein gelassen werden. Gegenüber dem Sterbenden darf nicht von heran nahenden Tod gesprochen werden. 
    • Sollten Angehörige nicht zur Stelle sein, begleiten wir den Patienten bei den Gebeten und führen die rituelle Waschung durch.
    • Ein Moslem sollte nicht durstig sterben, deshalb ist dem Sterbenden immer Flüssigkeit anzubieten (Mund, Lippen und Schleimhäute befeuchten.
    • Sehr wichtig, ist den Sterbenden peinlichst sauber zu halten, besonders was die Ausscheidungen betrifft.
    • Unmittelbar nach Eintritt des Todes ist der Verstorbene mit dem Gesicht nach Mekka zu drehen, also nach Südosten.
    • Die Augen werden langsam geschlossen.
    • Die weitere rituelle Versorgung des Verstobenen obliegt allein den Angehörigen.